Was ist zu beachten, wenn der Mieter bei Mietende von ihm zu verantwortende Mängel und Sachbeschädigungen an der Mietsache nicht beseitigen will und der Vermieter sich diesbezüglich seine Schadensersatzansprüche sichern will. Dargestellt an einem fiktiven Beispiel. Keine Rechtsberatung. Unverbindliche Tipps. Personen und Handlung sind frei erfunden. Produziert von Immobooks.de
Frage von cash: Nutzungsentschädigung für nicht selbst genutzten Hausanteil?
Ich habe vor kurzem 25 % eines Hauses geerbt. Das Haus beinhaltet drei Wohnungen, wovon 2 von den Miteigentümern bewohnt werden und eine zu einer viel zu geringen Miete vermietet wird. Da demnächst einige Reparaturen am Haus notwendig sind werde ich ja zwangshalber mit 25 % der Reparaturkosten belastet.
Kann ich im Gegenzug Nutzungsentschädigung von den anderen Teileigentümern, die ja meinen Anteil mitbewohnen, für die nicht von mir genutzten 25 % verlangen?
Beste Antwort:
Answer by O eigentlich müßen auch die Miteigentümer Miete bezahlen, die dann anhand der %-Anteile wieder verteilt wird,
ebenso aufzuteilen ist die Miete des 3. Mieters,
dieses Geld steht dir mit dem Zeitpunkt des Erbes zu, also Todestag des Erblassers
außerdem solltet ihr ein gemeinsames Konto einrichten, in dem alle eigentümer für nötige Instandhaltungen gemeinsam ansparen